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Auffrischungskurse sind bereits von dir besuchte aufbauende Kurse wie z.B.: Levelkurse.
Generell gültige Kurse sind mit Auffrischungsaktion gekennzeichnet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

PDV Studios GmbH / PoledanceVienna

1. Geltungsbereich und Informationen zu PoledanceVienna

1.1 „PoledanceVienna“ bietet verschiedene Fitness-, Poledance und Aerialkurse (zusammengefasst die Kurse) in mehreren Studios in Wien an. Die angebotenen Kurse können über die Website www.poledancevienna.at eingesehen und gebucht werden. „PoledanceVienna“ wird von der

PDV Studios GmbH
Grillparzerstraße 7/2-5
1010 Wien
FN 176202x (Handelsgericht Wien)
(kurz PDV)

betrieben, die sohin als Vertragspartner in Hinblick auf die Kurse auftritt.

1.2 Die in den Kursen ausgeführten Sportarten beinhalten Kombinationen aus unterschiedlichen Tanz- und Sportformen mit Artistikelementen und werden häufig unter Verwendung von sogenannten „Aerial-Geräten“ (insb. Stangen, Reifen, Tücher, usw.) ausgeführt. Details zu den jeweiligen Kursen sind auf www.poledancevienn.at (Reiter: „Kurse“) ersichtlich und werden insb. im Zuge der Buchung eines Kurses angezeigt. Die Kurse werden grundsätzlich von TrainerInnen geführt, wobei dies nicht für sogenannte „Open“-Kurse gilt, die von PDV für jede Art der verfügbaren Kurse (z.B. „Open-Pole“-Kurs) angeboten werden und bei denen (wie in der Kursbeschreibung angegeben) zum Kurstermin lediglich die unbeaufsichtigte Nutzung der Sportgeräte (ohne Anleitung von TrainerInnen oder sonstigem Personal der PDV) möglich ist (Open-Formate).

1.3 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen der PDV (d.h. insbesondere für alle über die Website www.poledancevienna.at und/oder in den „Poledance Vienna“-Studios abgeschlossenen Geschäftsbeziehungen) im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Kursen. Diese AGB gelten ebenso für Geschäftsbeziehungen von PDV mit KundInnen, die via classpass (wie unten definiert) an Kursen teilnehmen.

1.4 Die AGB sind in ihrer aktuellen Fassung jeweils auf www.poledancevienna.at kostenlos abrufbar, liegen in den „PoledanceVienna“-Studios kostenlos auf und werden somit sämtlichen KundInnen, die an Kursen teilnehmen und/oder Kurse buchen (die KundInnen) zur Kenntnis gebracht.

1.5 Von den AGB unberührt bleiben individuelle Absprachen oder Vereinbarungen zwischen KundInnen und PDV. Weiters darf PDV in den „PoledanceVienna“-Studios, wie im weiteren Verlauf der AGB beschrieben, verbindliche allgemeingültige Hausordnungen (oder ähnliche Formen von Verhaltensregeln für die Nutzung dieser Studios) festlegen (Hausordnungen) und individuell an eine KundInnen adressierte Weisungen erteilen, die von diesen AGB jeweils ebenfalls unberührt bleiben.

1.6 Ist die KundInnen Mitglied bei „classpass“ (classpass UK Limited oder verbundene Unternehmen, classpass) und bucht einen Kurs via classpass, finden diese AGB ebenfalls Anwendung und haben, in Bezug auf das Vertragsverhältnis zwischen KundInnen und PDV, Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von classpass. Nähere Regelungen betreffend die Nutzung von classpass sind in Punkt 2.9 enthalten.

2. Vertragsabschluss und (verbindliche) Buchung von Kursen

Online Registrierung und Kursbuchung

2.1 Die Kurse können über www.poledancevienna.at gebucht werden.

2.2 Um Kurse buchen zu können, muss die KundInnen den Buchungsprozess auf www.poledancevienna.at durchlaufen. Im Zuge der ersten Buchung eines Kurses wird der jeweiligen KundInnen eine individuelle Kundennummer zugewiesen. Diese ist fortan von der betreffenden KundInnen für weitere Buchungen von Kursen zu verwenden.

2.3 Die KundInnen darf ihre individuelle, bei Erstbuchung erhaltene Kundennummer nicht an Dritte weitergeben, hat diese bei jeder Folgebuchung zu verwenden und darf für Kursbuchungen keine andere als ihre eigene Kundennummer verwenden.

2.4 Die KundInnen sichert PDV zu, dass alle im Anmeldevorgang angegebenen Daten und Informationen korrekt sind und wird PDV binnen angemessener Frist informieren, sobald sich diese Informationen und/oder Daten ändern (insb. Änderung von Emailadresse und Postanschrift). PDV kann insofern davon ausgehen, dass die KundInnen über die im Registrierungsprozess angegebenen Kontaktdaten erreichbar ist und dorthin übermittelte Nachrichten zur Kenntnis nimmt. Im Zuge der Anmeldung bzw. Buchung von Kursen bestätigt die KundInnen mittels Anklickens entsprechender Schaltflächen, dass sie die AGB zur Kenntnis genommen hat und mit deren Inhalt und Geltung einverstanden ist.

2.5 KundInnen können auf www.poledancevienna.at einen bestimmten Kurs buchen, nachdem sie den Anmeldeprozess durchlaufen und eine Kundennummer zugewiesen bekommen (Erstbuchung) bzw. ihre bereits erhaltene Kundennummer eingeben (Folgebuchungen) und den auf www.poledancevienna.at enthaltenen Buchungsprozess abschließen. Nach Anklicken der Schaltfläche „Anmelden“ erhält die KundInnen eine Email mit Zahlungsinformationen an die von der KundInnen hinterlegte Emailadresse. Nach erfolgter Zahlung des für die Buchung des Kurses (oder der Kurse) in der Email ausgewiesenen Entgelts (mittels der im Buchungsprozess angeführten Zahlungsmethoden) kommt die Buchung verbindlich zustande und die KundInnen erhält eine Buchungsbestätigung. Ab Zahlung des Kursbeitrags ist einerseits PDV verpflichtet, der KundInnen einen Platz im gebuchten Kurs zu reservieren und andererseits die KundInnen verpflichtet, jedenfalls das Entgelt zu bezahlen, sofern nicht in diesen AGB (oder einzelvertraglich) anders vorgesehen.

Unübertragbarkeit von Buchungen und Registrierungen

2.6 Die bei der Registrierung der KundInnen zugewiesene Kundennummer ist unübertragbar. Außerdem können Buchungen von Kursen nur von der betreffenden KundInnen wahrgenommen und ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis der PDV nicht an andere Personen (einschließlich anderer KundInnen) übertragen werden.

Mindestalter von KundInnen

2.7 Eine Anmeldung als KundInnen und in weiterer Folge die Buchung von Kursen ist erst ab einem Mindestalter von 16 Jahren möglich. Vor Abschluss des 18. Lebensjahres ist eine Bestätigung des gesetzlichen Vertreters für die Wirksamkeit der Buchung von Kursen und für die Teilnahme an Kursen erforderlich. Sollte sich aus den Angaben der KundInnen ergeben, dass diese das 18. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat, wird PDV ein Muster für eine gesonderte Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter der KundInnen zur Verfügung stellen.

Angebot von Kursen exklusiv als Freizeitbetätigung

2.8 Die Kurse werden exklusiv als Freizeitbetätigung angeboten und können nicht zu Ausbildungszwecken besucht oder gebucht werden. Die KundInnen bestätigt im Zuge der Buchung, dass sie die Kurse ausschließlich als Freizeitbetätigung bucht.

classpass

2.9 Bei der Verwendung von classpass erfolgt die Buchung von Kursen und deren Bezahlung über die classpass Plattform. Abgesehen vom Buchungsprozess gelten in Hinblick auf die Kurse und die (ggf. von classpass vermittelte) Rechtsbeziehung zwischen KundInnen und PDV diese AGB, die der KundInnen im Zuge dessen auch zur Kenntnis gebracht werden und etwaigen zwischen KundInnen und/oder PDV einerseits und classpass andererseits vereinbarten Regelungen vorangehen. Insofern umfasst der Begriff „KundInnen“ jedenfalls auch Teilnehmerinnen an Kursen, die diese Kurse via classpass gebucht haben.

3. Ausschluss von Entgeltrückforderung und Ausschluss von Rücktrittsrechten ab verbindlicher Buchung von Kursen

3.1 Nach Abschluss des Buchungsvorgangs (wie in Punkt 2.5 beschrieben), kann das für den Kurs entrichtete Entgelt von der KundInnen nicht zurückgefordert werden. Kann die KundInnen nicht am Kurs teilnehmen, entsteht kein Anspruch auf Rückforderung des Entgelts, es sei denn (abschließend):

  1. der Kurs findet nicht statt (z.B. Kurs wird von PDV abgesagt, das Studio (wie unten definiert) ist temporär geschlossen oder der Kurs findet aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften (z.B. COVID 19-Lockdowns) nicht statt); oder
  2. PDV verstößt gegen ihre Pflicht, der KundInnen einen Platz im betreffenden Kurs zu reservieren bzw. die Teilnahme der KundInnen scheitert auf Grund von Umständen, die von PDV zu vertreten sind.
In allen anderen Fällen kann die KundInnen das für den Kurs bezahlte Entgelt nach abgeschlossener Buchung nicht zurückverlangen und nicht vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn der Grund für das Fernbleiben der KundInnen nicht von der KundInnen zu verantworten ist und/oder die KundInnen im Voraus absagt.

3.2 Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass eine KundInnen ihr Entgelt nicht zurückverlangen kann, wenn PDV der betreffenden KundInnen die Teilnahme an dem jeweiligen Kurs nicht gestattet, weil die KundInnen geltende gesetzliche oder behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht befolgt (z.B. kein aktueller negativer Corona-Test oder Impfnachweis), sofern die betreffenden gesetzlichen und behördlichen Anordnungen zum Kurstermin in Geltung waren. PDV trifft keine Verpflichtung derartige gesetzliche oder behördliche Corona-Regelungen aktuell den KundInnen mitzuteilen und die KundInnen haben diese (wie alle anderen anwendbaren Gesetze und behördlichen Regelungen) aus eigener Verantwortung zu befolgen.

3.3 Lediglich aus Informationsgründen wird den KundInnen zur Kenntnis gebracht, dass es sich bei den Kursen um Dienstleistungen handelt, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, für die seitens PDV (als UnternehmerIn) ein bestimmter Zeitpunkt vertraglich vorgesehen ist (nämlich der bei der Buchung ersichtliche Kurstermin). Daher besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes kein Rücktrittsrecht. PDV nimmt keine Buchungen für Kurse für andere Zwecke als zur Freizeitbetätigung entgegen (siehe Punkt 2.8).

3.4 Den KundInnen wird zur Kenntnis gebracht, dass die Kurse von PDV zur Erhaltung gewisser Qualitätsstandards und aus Platzgründen auf eine bestimmte TeilnehmerInnenzahl beschränkt sind und die Buchungen von Kursen daher verbindlicher Natur sind, wie in diesen AGB dargestellt. Zwecks Information wird auch darauf hingewiesen, dass § 27 Konsumentenschutzgesetz (wonach ein Rücktrittsrecht für Verbraucher bei Vorauszahlungskäufen besteht) auf Buchungen von Kursen nicht anwendbar ist, da es sich bei den Kursen nicht um bewegliche Sachen handelt und der Preis der Kurse bei Vertragsschließung bereits festgelegt ist (siehe Punkt 3.5).

3.5 Das zur Buchung eines Kurses bezahlte Entgelt ist final und abschließend festgelegt. Erhöht PDV das Entgelt für bestimmte Kurse, gilt dies jeweils nur für künftige Buchungen und der Preis für bereits gebuchte Kurse bleibt unverändert; es kann daher zu keinen Nachzahlungsforderungen seitens PDV kommen.

4. Leistungsumfang und Leistungsgegenstand

4.1 Durch Buchung eines Kurses erwirbt die KundInnen verbindlichen Anspruch auf die im Buchungsprozess angegebene Anzahl an Teilnahme(n) an dem betreffenden Kurs. Die Kurse entsprechen der jeweils im Buchungsprozess enthaltenen Kursbeschreibung (z.B. Technik und Theorie, Spinning, Schnupperkurs).

4.2 Erfüllungsort der vertraglich geschuldeten Leistung von PDV ist das relevante Studio (wie unterhalb definiert).

Open-Formate

4.3 Bei den Open-Formaten handelt es sich um Termine, bei denen KundInnen unbetreuten Zugang zu den Räumlichkeiten eines „PoledanceVienna“-Studios haben. Open-Formate werden nicht von TrainerInnen betreut, beaufsichtigt oder angeleitet, es findet kein Coaching durch eine TrainerIn statt und die Nutzung und Teilnahme erfolgt sohin gänzlich eigenverantwortlich.

4.4 Sollte eine TrainerIn bei einem Open-Format anwesend sein, so ist daraus nicht abzuleiten, dass diese TrainerIn das Open-Format betreut oder beaufsichtigt, die Anwesenheit von TrainerInnen oder anderem Personal der PDV ist in diesem Fall lediglich aus administrativen Zwecken (z.B. Kassieren, Aufsperren des Studios, Anwesenheit für nachfolgend stattfindende Kurse) gegeben.

4.5 Zur Vermeidung von Missverständnissen wird festgehalten, dass der Begriff „Kurse“ auch Open-Formate umfasst (aber nicht umgekehrt).

5. Verhaltensregeln in den Studios

Zutritt und allgemeine Verhaltensregeln

5.1 KundInnen sind zur Betretung und Nutzung der Sportbereiche der „PoledanceVienna“-Studios (die Studios) nur im Rahmen von Kursen berechtigt, die von der betreffenden KundInnen gebucht wurden.

5.2 Begleitpersonen (z.B. Eltern oder Kinder der KundInnen, Zuschauer) dürfen nur in die Studios mitgenommen werden, wenn dies zuvor ausdrücklich von PDV erlaubt wurde. Darüber hinaus ist aus organisatorischen Gründen bzw. Platz- und Sicherheitsgründen die Mitnahme von Begleitpersonen nicht gestattet (es sei denn, die Begleitpersonen haben selbst als KundInnen den Kurs gebucht).

5.3 Die Mitnahme von Haustieren ist aus Hygienegründen nicht gestattet. Weiters ist die Mitnahme von Waffen aller Art, alkoholischen Getränken und illegalen Rausch- oder Suchtmitteln nicht gestattet. Der Verzehr mitgebrachter Speisen ist im Bereich der Sportausübung untersagt (in der Garderobe dürfen Speisen unter Einhaltung angemessener Sauberkeit und Hygiene verzehrt werden).

5.4 Sofern Hausordnungen für das betreffende Studio gelten und im betreffenden Studio ausgehängt sind, haben KundInnen zu beachten. Als Hausordnung gelten sämtliche in den Studios ausgehängte Verhaltensregeln, die in den Studios bzw. für die Kurse gelten (auch wenn diese nicht ausdrücklich als „Hausordnung“ betitelt sind).

5.5 Die KundInnen sind verpflichtet, vermeidbare Verunreinigungen des Studios zu vermeiden und sämtliche Gegenstände in den Studios¸ insbesondere Sportgeräte (z.B. die „Poles“) pfleglich und sorgfältig zu benutzen.

Verwendung der Geräte und Einrichtung der Studios

5.6 Die KundInnen haben während der Teilnahme an Kursen ein eigenes (sauberes) Handtuch zu verwenden, saubere Sportschuhe zu tragen und selbst verursachte Verunreinigungen (Abfall, Gripmittelrückstände etc.) spätestens nach Abschluss des Kurses unaufgefordert zu beseitigen. Geräte und Einrichtungen, die von PDV zur Verfügung gestellt werden und von den KundInnen verwendet werden (z.B. Matten, Tücher), sind von diesen nach abgeschlossener Verwendung eigenverantwortlich mit dem von PDV zur Verfügung gestellten Reinigungsmittel gewissenhaft zu säubern.

5.7 Das jeweilige Personal von PDV in den Studios (z.B. TrainerInnen) ist berechtigt, den KundInnen in Bezug auf die Nutzung der Studios bzw. der darin verfügbaren Sportgeräte Weisungen zu erteilen. Diese sind von den KundInnen zu befolgen, widrigenfalls die KundInnen die PDV schad- und klaglos halten müssen. Stehen wesentliche Interessen der KundInnen der Befolgung einer Weisung entgegen, haben KundInnen dies eigenverantwortlich und umgehend dem Personal der PDV bekanntzugeben.

5.8 Sämtliche Geräte dürfen von KundInnen nur bei Kenntnis ihres Verwendungszwecks und ihrer sicheren Verwendung verwendet werden. Bei betreuten Kursen bedeutet dies, dass ohne Anweisung der TrainerIn nicht eigenständig mit der Verwendung der Geräte begonnen werden darf.

5.9 Eine unbetreute Verwendung der Geräte darf nur im Rahmen von Open-Formaten erfolgen, die von KundInnen nur auf eigene Gefahr und bei ausreichenden Vorkenntnissen gebucht werden dürfen.

5.10 KundInnen haben Gefährdungen und Belästigungen anderer KundInnen zu unterlassen. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen ist nur mit Zustimmung von PDV zulässig. Sofern auf den Foto- und Videoaufnahmen andere Personen erkennbar sind, ist auch deren Zustimmung erforderlich (etwaige Rechte der betreffenden Personen bleiben unberührt).

Gegenseitige Sicherung und Verwendung von Sportgeräten

5.11 PDV bzw. Personal der PDV (insb. TrainerInnen) wird die KundInnen bei Kursen ersuchen, bestimmte Sportgeräte (z.B. Hoops, Silks, Lollipops, Trapeze und Ropes) gemeinsam zu verwenden. Grundsätzlich werden, je nach Sportart, die betreffenden Sportgeräte zwei bis drei KundInnen zugeteilt. Dies dient vordergründig der gegenseitigen Sicherung, sodass jede KundInnen das betreffende Sportgerät nur dann verwendet, wenn gleichzeitig eine Sicherung durch eine andere KundInnen erfolgt.

5.12 Fordert PDV bzw. Personal der PDV (insb. TrainerInnen) innerhalb eines Kurses die KundInnen dazu auf, Geräte in kleineren Gruppen (ab 2 KundInnen) zu verwenden und sich dabei gegenseitig zu sichern, dürfen KundInnen die Geräte nur verwenden, wenn sie sich vergewissert haben, dass eine Sicherung erfolgt. Eine ungesicherte Verwendung der Geräte ist in diesem Falle unerlaubt, worauf in den Kursen auch gesondert hingewiesen wird. PDV bzw. Personal der PDV wird den KundInnen erklären, wie die Sicherung zu erfolgen hat.

5.13 KundInnen haben die Sicherung anderer KundInnen so durchzuführen, wie von PDV bzw. Personal der PDV (insb. TrainerInnen) beschrieben und sind verpflichtet, nachzufragen und die jeweils dem Gerät gemeinsam zugeteilte KundInnen sowie PDV darauf hinzuweisen, wenn sie die Funktionsweise des Sicherns nicht verstanden haben oder sich dazu außer Stande sehen.

„Bring a friend“-day

5.14 PDV kann, im eigenen Ermessen, sogenannte „Bring a friend“-days abhalten. Darauf wird bei der Buchung von Kursen explizit hingewiesen. Bei Open-Formaten, die an „Bring a friend“-days stattfinden, können KundInnen bis zu 3 Begleitpersonen mitnehmen, die im Rahmen des betreffenden Open-Formats eigenverantwortlich die Sportgeräte in den Studios ausprobieren dürfen. PDV stellt hierzu lediglich die Örtlichkeit zur Verfügung und übernimmt für die Verwendung der Sportgeräte durch Begleitpersonen der KundInnen keine Verantwortung.

5.15 PDV geht mit den Begleitpersonen der KundInnen an „Bring a friend“-days keine Vertragsbeziehung ein und es entstehen PDV keine vertraglichen Pflichten gegenüber diesen Begleitpersonen.

Rechtsfolgen von Verstößen

5.16 Bei Verstößen gegen Pflichten der KundInnen haftet die KundInnen (siehe Punkt 7).

6. Sonstige Pflichten von KundInnen

Bekanntgabe von Verletzungen und Eigenverantwortlichkeit

6.1 Jede KundInnen ist verpflichtet, PDV (oder Personal der PDV, z.B. TrainerInnen) Vorerkrankungen und Verletzungen bekanntzugeben, die ihr Verletzungsrisiko oder ihre Belastungsfähigkeit potenziell erhöhen könnten. Diese Pflicht besteht jeweils in jedem Kurs und insbesondere auch dann, wenn ein Kurs mit einem bisher mit der KundInnen unbekannten TrainerIn besucht wird.

6.2 Jede KundInnen ist verpflichtet, von der Sportausübung abzusehen, wenn sie gegenwärtig erkrankt ist (insb. potenziell ansteckende Krankheiten), oder Anzeichen bzw. Symptome verspürt, die nach allgemeiner Auffassung einer Sportausübung entgegenstehen (z.B. akute Kreislaufprobleme, Schwindel, Schlafmangel, akute Verletzungen und körperliche Beschwerden).

6.3 Da es sich bei den Kursen mehrheitlich um Gruppenkurse handelt, sind die KundInnen angehalten, eigenverantwortlich ihre körperlichen Grenzen einzuhalten und ggf. einzelne Übungen auszusetzen, wenn sie erkennen, dass sie dazu körperlich nicht imstande sind.

6.4 Die im Zuge der Buchung angeführten und zur Buchung notwendigen Vorkenntnisse sind lediglich Implikationen, die ein ungefähr gleiches Leistungslevel der TeilnehmerInnen gewährleisten sollen, können aber nicht garantieren, dass die betreffende KundInnen aktuell die körperlichen Voraussetzungen für den gebuchten Kurs erfüllt. Daher kann PDV keine Verantwortung dafür übernehmen, dass jede KundInnen körperlich imstande sein wird, jedem gebuchten Kurs vollständig zu folgen und es liegt in der Verantwortung der KundInnen ihre körperlichen Grenzen im Sinne der eigenen Gesundheit einzuhalten und ggf. mit dem Personal der PDV Rücksprache zu halten.

Rechtsfolgen von Verstößen

6.5 Bei Verstößen gegen Pflichten der KundInnen haftet die KundInnen (siehe Punkt 7).

7. Haftung

Haftung der KundInnen

7.1 Jede KundInnen haftet gegenüber PDV für von ihr schuldhaft (einschließlich leicht fahrlässig) verursachte Schäden. Insbesondere hält jede KundInnen die PDV schad- und klaglos gegen Verstöße gegen die in diesen AGB geregelten Pflichten (z.B. Verhaltensregeln in den Studios) und die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben im Zuge der Registrierung als KundInnen und Buchung von Kursen (siehe Punkt 2).

7.2 Im Falle eines Zahlungsverzugs der KundInnen schuldet die KundInnen gesetzliche Verzugszinsen und ersetzt der PDV auf erste Aufforderung allenfalls angefallene angemessene Mahn- und Inkassospesen.

Haftung von PDV für Verletzungen und Personenschäden

7.3 PDV haftet für Verletzungen und andere Personenschäden nur, wenn PDV, einschließlich Personal der PDV (z.B. TrainerInnen) derartige Schäden schuldhaft verursacht hat. Dies ist insbesondere nicht der Fall, wenn Schäden entstehen, weil:

  1. die betreffende KundInnen nicht den Anweisungen des Personals der PDV folgt;
  2. die KundInnen Vorerkrankungen oder Verletzungen hat, die sie PDV nicht bekannt gegeben hat;
  3. die KundInnen (z.B. aufgrund einer Verspätung) nicht ausreichend am Aufwärmen teilgenommen hat;
  4. die KundInnen sich wegen Selbstüberschätzung verletzt (z.B. Zerrungen im Zuge von zu intensiv ausgeführten Dehnübungen, wie Spagate);
  5. die KundInnen ein Sportgerät ungesichert verwendet, während nach Anweisung der PDV nur eine gesicherte Verwendung zulässig ist;
  6. die Sicherung nicht angemessen erfolgt (siehe ab Punkt 5.11);
  7. die betreffende KundInnen einen Kurs gebucht hat, für den sie nicht über die notwendigen (und im Zuge des Buchungsprozesses angeführten) Vorkenntnisse verfügt; oder
  8. die KundInnen eigenverantwortlich die Geräte in einem Studio nutzt (Open-Formate), wobei PDV hierbei allerdings dafür einsteht, dass die Geräte und Räumlichkeiten in einem angemessenen Zustand sind und KundInnen auf das Risiko zuvor hinweist (z.B. in den AGB).

7.4 Die KundInnen nehmen weiters zur Kenntnis, dass innerhalb der Kurse Sportarten ausgeübt werden, bei denen auch ohne schuldhaftes Fehlverhalten Verletzungen passieren können und dass der Sportausübung an sich gewisse Risiken immanent sind.

7.5 PDV wird nach bestem Wissen nur qualifiziertes Personal als TrainerInnen einsetzen. Für Fehlleistungen der TrainerInnen und von diesen fahrlässig und/oder vorsätzlich verursachte Schäden haftet PDV wie für eigenes Fehlverhalten („Erfüllungsgehilfenhaftung“ im Sinne des § 1313a ABGB).

Haftung von PDV für Sachschäden bzw. andere Schäden als Personenschäden

7.6 Bei allen anderen Schäden als Personenschäden (Sachschäden) haftet PDV nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz (ausgenommen für Sachen, die die KundInnen der PDV zur Bearbeitung übergeben hat).

Haftungsausschluss für mitgebrachte Gegenstände

7.7 Die PDV stellt den KundInnen während des Besuchs von Kursen kostenlos Garderobenräumlichkeiten in den Studios zur Verfügung. Die PDV akzeptiert keine Obsorge- oder Verwahrpflichten für Gegenstände, die von KundInnen mitgebracht werden und KundInnen sind verpflichtet, für die Sicherheit der mitgebrachten Gegenstände Sorge zu tragen. Die Nutzung von Garderobenräumlichkeiten erfolgt eigenverantwortlich; dies gilt insbesondere für das Zurücklassen von Gegenständen während des Kurses in der Garderobe.

7.8 Für in der Garderobe zurückgelassene Gegenstände und sonst von den KundInnen mitgebrachte Gegenstände übernimmt PDV keine Haftung, es sei denn, PDV (oder ihr Personal) erklärt sich im Einzelfall konkret dazu bereit, die Verwahrung bestimmter Gegenstände zu übernehmen. Auf diesen Haftungsausschluss wird in den Räumlichkeiten der Studios auch gesondert hingewiesen.

8. Gewährleistungsrecht

Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

9. Erfüllung durch Dritte

PDV behält sich vor, ihre vertraglichen Pflichten durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) zu erfüllen, beispielsweise durch den Einsatz selbstständiger TrainerInnen in den Kursen. Es gilt Punkt 7.5.

10. Öffnungszeiten und Kontaktdaten

10.1 Die Studios sind zu den Zeiten der dort stattfindenden Kurse, einschließlich angemessener Zeitfenster vor und nach den Kursen geöffnet. Darüber hinaus behält sich PDV vor, die Studios zu schließen; es gibt abseits der Kurse demnach keine verbindlichen Öffnungszeiten für die Studios.

10.2 Die Adressen der Studios sind über www.poledancevienna.at abrufbar (Reiter: „Studios“).

10.3 Die Kontaktdaten von PDV finden sich ebenfalls auf www.poledancevienna.at (Reiter: „Impressum“).

11. Umgang mit Kundenbeschwerden

PDV ist dankbar für jedes Feedback von KundInnen. Sollten Beschwerden bestehen, wird den KundInnen vorgeschlagen, sich über folgende Kontaktdaten bei PDV zu melden und PDV wird versuchen, eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden:

Email: office@poledancevienna.at
Telefonnummer: 06766205069

12. Künftige Änderungen der AGB und Zustimmungsfiktion

12.1 Bei künftigen Änderungen der AGB kann PDV die geänderten AGB (kurz AGB „neu“) der KundInnen via Email (an die im Registrierungsprozess hinterlegte Emailadresse oder die ggf. danach von der KundInnen der PDV bekanntgegebene Emailadresse oder, nach Wahl der PDV, postalisch an die in der Registrierung der KundInnen bekanntgegebene Postadresse oder ggf. eine danach von der KundInnen der PDV bekanntgegebene Postadresse) übermitteln.

12.2 Im Anschluss an die Übermittlung der AGB „neu“ an die KundInnen gelten die AGB „neu“ als von der KundInnen akzeptiert und somit als zwischen PDV und der KundInnen anstelle der bisherigen AGB vereinbart, sofern die KundInnen ausdrücklich zustimmt oder die KundInnen nicht binnen 10 Kalendertagen ausdrücklich widerspricht (Kontaktdaten der PDV siehe Punkt 9). Werden die AGB „neu“ postalisch übermittelt, beträgt die Widerspruchsfrist zur Berücksichtigung der Postlaufs 14 Kalendertage.

12.3 PDV wird die KundInnen im Zuge der Übermittlung der AGB „neu“ auf die Widerspruchsfrist und die rechtlichen Folgen der Nichtäußerung nach Punkt 12.2 nochmals hinweisen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1 Sämtliche Rechte und Pflichten zwischen PDV und der jeweiligen KundInnen unterliegen österreichischem Recht, sofern nicht anders vereinbart oder zwingende Verbraucherschutzbestimmungen Abweichendes vorsehen.

13.2 Als zuständiges Gericht für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und den zwischen KundInnen und PDV abgeschlossenen Vertragsbeziehungen wird das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich, vereinbart.

14. Sonstiges / Allgemeine Bestimmungen

Salvatorische Klausel

14.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien (KundInnen und PDV) werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

Notwendige Angaben

14.2 Die KundInnnen haben PDV über die Dauer der Vertragsbeziehung wahrheitsgemäße Angaben zu machen, sofern diese Angaben die Kurse und die Eignung und Voraussetzungen der jeweiligen KundInnen für die Teilnahme an den von ihr gebuchten Kursen oder/und die bei der Registrierung angegebenen Daten betreffen.

Datenschutz und Datenschutzerklärung

14.3 Zum Umgang mit Daten von KundInnen und datenschutzrechtlichen Aspekten wird auf die separate Datenschutzerklärung verwiesen, die unter folgendem Link aufrufbar ist: Datenschutz


Fassung 14.05.2021